Beim Regierungspräsidium Kassel können ab dem 30.03.2020 Anträge auf Soforthilfe gestellt werden für Unternehmen, die durch die Corona-Virus-Pandemie in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass gekommen sind.
Die Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 an das Regierungspräsidium Kassel zu stellen. Vom Antragssteller ist glaubhaft zu machen, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Corona verursacht wurden und nicht schon vorher bestanden. Beispielhaft werden hier genannt:
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die bereits vor der Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Dies liegt beispielsweise vor, wenn
Das entscheidende Kriterium ist der existenzbedrohende Liquiditätsengpass. Dieser muss glaubhaft gemacht werden. Wenn sich durch Maßnahmen wie Mietstundungen, Entschädigungsleistungen oder Kurzarbeitergeld (KUG) die Liquiditätslage verbessern lässt, dann ist das bei der Antragshöhe zu berücksichtigen.
Steuerlich handelt es sich bei dem Zuschuss um steuerpflichtige Betriebseinnahmen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer wirkt der Zuschuss gewinnerhöhend.
Der Zuschussempfänger ist verpflichtet der Bewilligungsbehörde aller die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. Der hessische Rechnungshof ist berechtig im Nachhinein das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen. Dies dürfte vermutlich im Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung erfolgen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Antragsstellung kann der Straftatbestand des Subventionsbetrugs nach § 264 StBG erfüllt sein.
Der Antrag ist von dem Unternehmer selbst zu unterschreiben und elektronisch zu übermitteln. Eine Antragsstellung durch den Steuerberater ist nicht möglich. Der Steuerberater kann nur helfend mitwirken im Rahmen seiner Steuerberatungsbefugnis.
Details können Sie in den drei pdf-Dokumenten oder direkt auf der Homepage des Regierungspräsidiums nachlesen.
https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe