Vereine und Gemeinnützigkeitsrecht

Das Vereinsleben ist geprägt von Menschen die sich ehrenamtlich mit einem hohen Maß an Idealismus und Zeitaufwand überwiegend unentgeltlich im Vorstand, als Übungsleiter oder in einem sonstigen Amt in einem Verein betätigen. Leider birgt das vereinsspezifische Steuerrecht und Gemeinnützigkeitsrecht ein hohes Maß an Komplexität, bei deren Nichtbeachtung die Gemeinnützigkeit gefährdet wird bzw. auch eine persönliche Haftung der Vorstände in Betracht kommen kann.

 

 

Die Abgrenzung zwischen dem Ideellen Bereich, dem Zweckbetrieb, dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und der Vermögensverwaltung bereitet in der Praxis häufig Schwierigkeiten.  Auch gilt es bei der Ausrichtung von Vereinsfesten, Spendensammelaktionen, der Vergütung von Übungsleitern, der Vermietung oder Verpachtung von Vereinsgebäuden steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Wir betreuen eine Vielzahl von rechtsfähigen, nicht rechtsfähigen und gemeinnützigen Vereinen sowie deren Dachverbänden in allen Bereichen des Steuerrechts. Bei der Erstellung der Einnahmen-/Ausgabenrechnung, der Vermögensübersicht, dem Geschäfts- und Tätigkeitsbericht und den dazugehörigen Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen unterstützen wir den Vorstand und können bereits im Vorfeld auf steuerlich sinnvolle Gestaltungen hinweisen.

Wir vertreten Vereine gegenüber den Finanzbehörden und können häufig, auch in schwierigen Situationen z.B. beim drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit, noch ein akzeptables Ergebnis erzielen.

 Falls Sie Interesse haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf bzw. Ihre E-Mail.